DR. HANS BRÄUNIGER
DR. HANS BRÄUNIGER

Wann kommt es zur MPU?

1. Rechtsrelevante Promillegrenzen

Promille Folge Begründung
ab 0,3 relative Fahruntüchtigkeit ( bis 0,29%o ist es "kein Alkohol"), Auffälligkeiten werden geahndet, Straftat bei Unfallbeteiligung möglich -0,2%o-Veränderung Bremsgefühl
-0,3%o erste Wahrnehmungs- und Reaktionsdefizite
-0,4%o-Beginn Gesichtsfeldeinengung
-0,6%o-Rotlichtschwäche, erhöhte -Blendempflindlichkeit
-0,8%o-Tunnelblick
ab 0,5 trotz unauffälligen Fahrens als Erstvergehen 2 Punkte + Geldstrafe, Zweitvergehen 3 Punkte + Geldstrafe, Drittvergehen 4 Punkte + Geldstrafe Siehe oben
zw. 0,3 und 0,8 Auffälligkeiten werden immer geahndet Siehe oben
 1,1 Absolute Fahruntauglichkeit, FS-Entzug + Geldstrafe + Punkte. Doppelte Rechtsprechung greift (Straf- und Verwaltungsrecht)  
Straftat
zw. 0,81 und 1,09 FS-Entzug bei Auffälligkeit möglich Fahrauffälligkeiten können als Straftat beurteilt werden.
 ab 1,6 zusätzlich immer MPU bei Ersttätern, MPU + Gericht bei Wiederholungstäter  

2. Wann kommt es zur MPU?


Es muß nicht zur MPU kommen:
•  Bei Ersttätern als Fahranfänger - Maßnahme Nachschulung für alkoholauffällige Fahranfänger bei BAK kleiner als 1,6%o.

•  Beim Ersttäter bis 1,6%o - nach Sperrfrist und Neuantrag wird der FS wieder erteilt


Es kommt immer zur MPU:
•  Unter 1,6%o + andere eintragungspflichtige Delikte (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen), die Punkte einbringen, Strafmaß über 40 €. Es erfolgt die MPU mit der Fragestellung: »Wird X zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen?« MPU erfolgt ohne Blutabnahme
•  Mehrfachfahrten unter 1,6%o.

Praxis

Dr. Hans Bräuniger


Psychotherapeut

Dipl.-Psychologe

für klinische Psychologie
Verkehrspsychologe


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35630 Ehringshausen

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