Die Anzahl der Einzelsitzungen zur Vorbereitung auf die MPU muss individuell und jeweils nach Auffälligkeits-Sachverhalt festgelegt werden.
Dies kann in der Regel bereits nach der ersten Sitzung und nach Darstellung der Verkehrsauffälligkeit(en) mit Ihnen vereinbart werden.
Das Honorar für die Vorbereitung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ / GOP) und beträgt z.Z. 100,55 Euro (inkl. 2,3-fachem Steigerungssatz) pro Einzelsitzung.